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Ulla

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Tierärztekammer erwartet Chaos
Hundegesetz: Tests zur Leinenzwangbefreiung nicht organisiert. Wegen höherer Kosten für Halter fürchten Experten, daß viele Tiere ausgesetzt werden. Klagewelle befürchtet.
Von Karsten Broockmann
Die Präsidentin der Hamburger Tierärztekammer, Barbara Schöning, befürchtet ein Chaos, wenn am 1. Januar 2006 das geplante neue Hundegesetz in Kraft tritt. Viele Halter, so ihre Einschätzung, werden versuchen, möglichst schnell einen Gehorsamstest zu absolvieren, um ihr Tier vom dann geltenden allgemeinen Leinenzwang zu befreien. Das Problem: Niemand weiß bisher, wie der Test aussehen soll, wo er er gemacht werden kann und welche Qualifikation die Prüfer haben müssen. Darüber wollen sich die Behörden erst Gedanken machen, wenn der Gesetzentwurf Mitte November die Bürgerschaft passiert hat.
Daß dann innerhalb von sechs Wochen genügend Angebote geschaffen werden können, um die 38 000 gemeldeten und einen Großteil der schätzungsweise 20 000 nicht angemeldeten Hamburger Hunde zeitnah zu testen, hält die Kammerpräsidentin für unwahrscheinlich. "Ich glaube nicht, daß der Übergang reibungslos funktionieren wird. Schon jetzt laufen in den Tierarztpraxen und den Hundeschulen die Telefone heiß", sagt Schöning. Die Hundehalter seien verunsichert, genervt und frustriert, weil niemand ihnen sagen könne, was sie erwartet.
"Ich bin kein Verwaltungsmensch, aber allein die Schaffung von Zulassungskriterien nach denen künftige Prüfer zu testen sind, werden vermutlich nicht mehr in diesem Jahr fertig", sagt Schöning, die annimmt, daß sich etwa zehn Prozent der rund 400 Hamburger Tierärzte als Prüfer zur Verfügung stellen werden. Hinzu kämen Hundeschulen und Hundevereine.
Zum weiteren Procedere könne er inhaltlich zwar noch nichts sagen, erklärte der Sprecher der Gesundheitsbehörde Hartmut Stienen, er gehe jedoch davon aus, daß es keine Schwierigkeiten geben werde. "Hunde, die eine Begleit- oder Jagdhundprüfung abgelegt haben, werden wohl nicht noch einmal geprüft, wenn ein Gehorsamstest Bestandteil der Prüfung war. Damit reduziert sich die Zahl der übrigen Prüflinge deutlich", so Stienen. Außerdem gebe es eine einjährige Übergangsfrist, in der der Leinenzwang zwar gelte, der Städtische Ordnungsdienst (SOD) bei Verstößen jedoch keine Bußgelder verhängen werde.
Bei soviel Unklarheit sagen Rechtsanwälte schon jetzt eine Klageflut gegen das Gesetz voraus. Tierschützer warnen, daß die Zahl der ausgesetzten Hunde auf Grund der hohen Kosten, die Hamburgs Hundehaltern durch das Gesetz entstehen werden, dramatisch zunehmen werde.
Laut Bundestierärztekammer und Verbraucher-Zentrale kostet ein mittelgroßer Hund mit einem Gewicht von zwölf bis 15 Kilogramm seinen Halter mindestens 51 Euro pro Monat. Die Summe beinhaltet Hundesteuer (7,50 Euro) und Haftpflichtversicherung (8 Euro) sowie die Kosten für Billigfutter, Freßnapf, Halsband, regelmäßige Impfungen, Wurm- und Flohbehandlungen - allerdings auf niedrigstem Standard und ohne, daß das Tier einmal betreut oder behandelt werden muß. Realistischer sind daher Kosten von 80 bis 120 Euro pro Tier und Monat, die noch deutlich höher liegen, wenn ein Tier größer oder krank ist.
Auf Hamburgs Hundebesitzer kommen mit dem neuen Gesetz darüber hinaus noch einmalige Kosten in Höhe von mindestens 166 Euro zu: So kostet das Einpflanzen eines Chips 48 Euro, der Gehorsamstest als Voraussetzung für die Befreiung von der Anleinpflicht 86 Euro, die Gebühr zur Befreiung von der Anleinpflicht 19 Euro und die Erfassung im zentralen Hunderegister 13 Euro. Wer außerdem noch eine Hundeschule besucht, ist schnell bei einem Gesamtbetrag von 300 bis 500 Euro zusätzlich zu den laufenden Kosten, die das Tier ohnehin schon verursacht.
http://www.abendblatt.de/daten/2005/10/06/489358.html
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06.10.2005 11:41 |
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